奸淫 (jiān yín) — (formell) vergewaltigen; (formell) außereheliche Beziehungen eingehen (Verführung, Ehebruch)
Definition
Formaler/rechtlicher Begriff für nicht einvernehmliche oder unerlaubte sexuelle Handlungen. Im modernen juristischen Sprachgebrauch bedeutet es speziell 'vergewaltigen'; die breitere Bedeutung von Ehebruch oder Verführung ist veraltet und außerhalb fester Wendungen selten.
Verb
(formell) vergewaltigen(formell) außereheliche Beziehungen eingehen (Verführung, Ehebruch)
Beispiele
- 奸淫。Fǎ lǜ yán chéng jiān yín fù nǚ de zuì xíng.Das Gesetz bestraft das Verbrechen der Vergewaltigung von Frauen streng.
- 奸淫。Lì shǐ shàng jì zǎi le duō cì jiān yín lǔ lüè de shì jiàn.Die Geschichte verzeichnet viele Vorfälle von Vergewaltigung und Plünderung.
- 奸淫。Zhè zhǒng jiān yín xíng wéi lìng rén fà zhǐ.Diese Art von unerlaubtem sexuellem Verhalten ist empörend.
Herkunft
Zusammengesetztes Wort构词法gòucífǎ
联合liánhéNebenordnung
Zwei gleichgewichtige Teile, ähnlich oder gegensätzlich in der Bedeutung, nebeneinander gestellt.
奸 und 淫 beziehen sich beide auf unerlaubte sexuelle Handlungen und verstärken so die Bedeutung.
Zeichen in diesem Wort
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