无罪 (wú zuì) — unschuldig, nicht schuldig

Definition

Rechtlicher Begriff mit der Bedeutung 'unschuldig / nicht schuldig', verwendet in Urteilen und offiziellen Entscheidungen (z. B. 无罪判决). Als Prädikat folgt es 判定/判决/宣布; bei attributiver Verwendung wird 的 angehängt (无罪的).

Verb
unschuldignicht schuldig

Beispiele

  • ,无罪。
    Jǐng fāng yīn zhèng jù bù zú shì fàng le tā, rèn dìng tā wú zuì.
    Die Polizei ließ ihn wegen unzureichender Beweise frei und kam zu dem Schluss, dass er unschuldig war.
  • 无罪。
    wú zuì Pàn jué ràng tā de jiā rén sōng le yì kǒu qì.
    Das Freispruchsurteil ließ seine Familie aufatmen.
  • 无罪。
    Tā yì zhí jiān chí shuō zì jǐ shì wú zuì de.
    Er hat immer darauf bestanden, dass er unschuldig ist.

Herkunft

Zusammengesetztes Wort
构词法gòucífǎ
动宾dòngbīnVerb + Objekt

Eine Handlung, gefolgt von dem, worauf sie sich richtet — zu einem Wort verschmolzen.

无wúnicht haben
罪zuìSchuld

Keine Schuld zu haben bedeutet Unschuld.

Zeichen in diesem Wort

Eine Zeichnung der Sache selbst, über dreitausend Jahre zu wenigen Strichen abgeschliffen.

Diese Herkunft gehört zur traditionellen Form 無; 无 ist ihre vereinfachte Schreibweise.

Bei der vereinfachten Form 无 geht es um das traditionelle Zeichen 無. 無 stellt eine Person dar, die mit Ochsenschwänzen in beiden Händen tanzt, um um Regen zu beten – später wurde es für ‚nicht haben‘ übernommen; die Abbildung erklärt diese Bedeutung also nicht.

无 öffnen →

Zwei oder mehr bedeutungstragende Teile, deren Bedeutungen sich zu einer neuen verbinden.

罪 platziert 罒 (ein Netz, vollständig geschrieben als 网) über 非 (Fehler).

罪 öffnen →

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