收押 (shōu yā) — in Gewahrsam nehmen; festnehmen; als Pfand annehmen; verpfänden

Definition

Formeller/rechtlicher Begriff, der 'in Gewahrsam nehmen' (einer Person) und 'als Pfand annehmen' (von Eigentum) vereint. Hauptsächlich in Polizei-, Gerichts- und Pfandhauskontexten — keine Umgangssprache.

Verb
in Gewahrsam nehmenfestnehmenals Pfand annehmenverpfänden

Beispiele

  • 收押
    Jǐng fāng jiāng tā shōu yā, děng dài shěn pàn.
    Die Polizei nahm ihn in Gewahrsam, um auf den Prozess zu warten.
  • 收押
    Tā yīn dào qiè zuì bèi shōu yā le.
    Er wurde wegen Diebstahls inhaftiert.
  • 收押
    Diǎn dàng háng shōu yā le tā de shǒu biǎo.
    Das Pfandhaus nahm seine Uhr als Pfand an.

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