收押 (shōu yā) — in Gewahrsam nehmen; festnehmen; als Pfand annehmen; verpfänden
Definition
Formeller/rechtlicher Begriff, der 'in Gewahrsam nehmen' (einer Person) und 'als Pfand annehmen' (von Eigentum) vereint. Hauptsächlich in Polizei-, Gerichts- und Pfandhauskontexten — keine Umgangssprache.
Verb
in Gewahrsam nehmenfestnehmenals Pfand annehmenverpfänden
Beispiele
- 收押,。Jǐng fāng jiāng tā shōu yā, děng dài shěn pàn.Die Polizei nahm ihn in Gewahrsam, um auf den Prozess zu warten.
- 收押。Tā yīn dào qiè zuì bèi shōu yā le.Er wurde wegen Diebstahls inhaftiert.
- 收押。Diǎn dàng háng shōu yā le tā de shǒu biǎo.Das Pfandhaus nahm seine Uhr als Pfand an.
Herkunft
Zusammengesetztes Wort构词法gòucífǎ
联合liánhéNebenordnung
Zwei gleichgewichtige Teile, ähnlich oder gegensätzlich in der Bedeutung, nebeneinander gestellt.
收 („aufnehmen“) und 押 („festhalten oder in Gewahrsam nehmen“) bedeuten zusammen „in Gewahrsam nehmen“.
Zeichen in diesem Wort
Erscheint in
Entdecke weitere HSK-7-9-Wörter oder durchsuche das komplette Wörterbuch mit 43.000 Wörtern.