翻供 (fān gòng) — (Recht) ein Geständnis widerrufen; seine Aussage zurücknehmen

Definition

Juristischer Begriff für einen Angeklagten, der ein früheres Geständnis oder eine Aussage vor Gericht widerruft. Verwandt mit 自首 (sich selbst stellen), geht aber in die entgegengesetzte Richtung – die Rücknahme eines früheren Geständnisses.

Verb
(Recht) ein Geständnis widerrufenseine Aussage zurücknehmen

Beispiele

  • Tā fān le yí cì gòng.
    Er hat sein Geständnis einmal widerrufen.
  • 翻供
    Bèi gào zài fǎ tíng shàng tū rán fān gòng.
    Der Angeklagte widerrief plötzlich seine Aussage vor Gericht.
  • 翻供
    Lǜ shī jiàn yì dāng shì rén bú yào fān gòng.
    Der Anwalt riet dem Mandanten, das Geständnis nicht zurückzuziehen.
Erscheint in

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