起价 (qǐ jià) — Grundpreis, Startpreis (z. B. bei einer Auktion oder in Verhandlungen)
Definition
起价 ist der Mindestpreis, der vor Beginn einer Versteigerung oder Verhandlung festgelegt wird – der niedrigste Preis, den der Verkäufer akzeptiert, nicht der endgültige Verkaufspreis. Üblich bei Auktionen, Immobilien und Produktpreisen.
Substantiv
GrundpreisStartpreis (z. B. bei einer Auktion oder in Verhandlungen)
Beispiele
- 起价100。Zhè tào fáng zi de qǐ jià shì 100 wàn.Der Startpreis für dieses Haus beträgt eine Million.
- ,起价。Pāi mài huì shàng, qǐ jià dìng dé hěn hé lǐ.Bei der Auktion wurde der Grundpreis sehr vernünftig festgesetzt.
- 起价。Wǒ men xū yào xiān què dìng chǎn pǐn de qǐ jià.Wir müssen zuerst den Grundpreis des Produkts festlegen.
Herkunft
Zusammengesetztes Wort构词法gòucífǎ
偏正piānzhèngBestimmung + Kern
Der erste Teil grenzt den zweiten ein: Er sagt, um welche Art von Sache es sich handelt.
起 „beginnen“ und 价 „Preis“ bilden zusammen den Ausgangs- oder Grundpreis.
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Erscheint in
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