销赃 (xiāo zāng) — gestohlene Waren veräußern; Hehlerei betreiben
Definition
Spezifischer juristischer/Strafrechtsterm: gestohlene Waren entsorgen oder weiterverkaufen. Kein allgemeines Verb für 'loswerden'. Bezieht sich immer auf den Umgang mit gestohlenem Eigentum (赃).
Verb
gestohlene Waren veräußernHehlerei betreiben
Beispiele
- 销赃。Tā yīn wèi xiāo zāng bèi pàn le sān nián.Er wurde zu drei Jahren verurteilt, weil er gestohlene Waren entsorgt hat.
- 销赃。Jǐng chá zhuā zhù le nà ge xiāo zāng de rén.Die Polizei hat die Person gefasst, die gestohlene Waren verhökert hat.
- ,。Tā xiāo guò jǐ cì zāng, zuì hòu bèi zhuā zhù le.Er hatte mehrmals gestohlene Waren verhökert, bevor er schließlich gefasst wurde.
Erscheint in
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