销赃 (xiāo zāng) — gestohlene Waren veräußern; Hehlerei betreiben

Definition

Spezifischer juristischer/Strafrechtsterm: gestohlene Waren entsorgen oder weiterverkaufen. Kein allgemeines Verb für 'loswerden'. Bezieht sich immer auf den Umgang mit gestohlenem Eigentum (赃).

Verb
gestohlene Waren veräußernHehlerei betreiben

Beispiele

  • 销赃
    Tā yīn wèi xiāo zāng bèi pàn le sān nián.
    Er wurde zu drei Jahren verurteilt, weil er gestohlene Waren entsorgt hat.
  • 销赃
    Jǐng chá zhuā zhù le nà ge xiāo zāng de rén.
    Die Polizei hat die Person gefasst, die gestohlene Waren verhökert hat.
  • Tā xiāo guò jǐ cì zāng, zuì hòu bèi zhuā zhù le.
    Er hatte mehrmals gestohlene Waren verhökert, bevor er schließlich gefasst wurde.
Erscheint in

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