打官司 (dǎ guān si) — eine Klage einreichen, verklagen; sich zanken, streiten (umgangssprachlich)
Definition
Trennbares Verb (离合词): ‚klagen / verklagen‘; umgangssprachlich auch ‚sich wegen Kleinigkeiten streiten‘. Objekt 官司 kann mit Zählwort stehen (打一场官司).
Verb
eine Klage einreichenverklagensich zankenstreiten (umgangssprachlich)
Beispiele
- 打官司。Tā jué dìng gēn gōng sī dǎ guān si.Er beschloss, die Firma zu verklagen.
- 打官司。Tā men wèi le yì diǎn xiǎo shì dǎ guān si.Sie haben sich wegen einer Kleinigkeit gestritten.
- ,。Tā dǎ le yì chǎng guān si, huā le hěn duō qián.Er reichte eine Klage ein und gab viel Geld aus.
Herkunft
Zusammengesetztes Wort构词法gòucífǎ
动宾dòngbīnVerb + Objekt
Eine Handlung, gefolgt von dem, worauf sie sich richtet — zu einem Wort verschmolzen.
打官司 kombiniert 打 (durchführen) und 官司 (Gerichtsverfahren); zusammen beschreiben sie rechtliche Schritte.
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