公有 (gōng yǒu) — öffentlich; in Gemeineigentum (als attributives Adjektiv)

Definition

Beispiele

  • 公有。
    gōng yǒu Zhì shì zhōng guó jīng jì de zhòng yào zǔ chéng bù fen.
    Das öffentliche Eigentum ist ein wichtiger Teil der chinesischen Wirtschaft.
  • 公有。
    Zhè xiē tǔ dì shǔ yú gōng yǒu cái chǎn.
    Diese Grundstücke sind öffentliches Eigentum.
  • 公有。
    gōng yǒu Hé sī yǒu liǎng zhǒng xíng shì bìng cún.
    Öffentliche und private Formen existieren nebeneinander.

Herkunft

Zusammengesetztes Wort
构词法gòucífǎ
主谓zhǔwèiSubjekt + Prädikat

Ein kleiner Satz, zu einem Wort erstarrt: etwas, und was es tut oder ist.

公gōngöffentlich
有yǒubesitzen

公有 kombiniert 公 (öffentlich) mit 有 (besitzen): Die Öffentlichkeit besitzt es.

Zeichen in diesem Wort

Eine Zeichnung der Sache selbst, über dreitausend Jahre zu wenigen Strichen abgeschliffen.

Eine Theorie besagt, dass 公 die Abbildung eines rundbodigen Gefäßes mit weiter Öffnung ist.

公 öffnen →

Die meisten Zeichen — etwa vier von fünf — sind so gebaut: Ein Teil deutet die Bedeutung an, der andere die Aussprache.

Bedeutungsteil形符xíngfú
肉肉ròuFleisch
Lautteil声符shēngfú
又
又yòu有yǒu
Heute gleicher Laut

Die Form 有 kombiniert 又 (wegen seines Klangs) mit einem Teil von 肉 („Fleisch“); die Erklärung mit der Hand, die Fleisch hält, ist eine Volkserklärung und erscheint nicht in der ältesten Form.

有 öffnen →

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